Kabel- und DSL-Tarife: Vodafone erhöht Preise für Bestandskunden

Vodafone erhöht nun auch für Bestandskunden die Preise älterer Kabel- und DSL-Verträge. Der Düsseldorfer Netzbetreiber begründet den Schritt mit „signifikant gestiegenen Kosten“. Vodafone-Zentrale in Düsseldorf
(Quelle: Ralf Liebhold/Shutterstock)
Vodafone dreht weiter an der Preisschraube bei seinen Kabel- und DSL-Angeboten. Nachdem der Düsseldorfer TK-Konzern bereits im vergangenen November die Entgelte für Neukunden angehoben hatte, werden nun auch Bestandskunden zur Kasse gebeten.
Die Erhöhung gilt für ältere Kabel- und DSL-Verträge, die vor dem 15. November 2022 abgeschlossen wurden, wie ein Unternehmenssprecher gegenüber Telecom Handel bestätigte. Hier steigen die monatlichen Basispreise um 5 Euro. Vodafone begründet die Preisanpassung mit „signifikant gestiegenen Kosten“.
Die betroffenen Kunden sollen laut Vodafone bis Juni von den Preiserhöhungen in Kenntnis gesetzt werden, die Anpassung werde dann sechs Wochen nach Eingang der Kundeninformation mit Beginn des neuen Rechnungszyklus wirksam. Wer möchte, kann in adäquate Tarife aus dem aktuellen GigaZuhause-Portfolio wechseln, wie Vodafone betonte. Dieses bleibe – wie sämtliche GigaCube-, Glasfaser- und Mobilfunk-Tarife auch – preislich unverändert bestehen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht ebenfalls.
Die Ankündigung steht stellvertretend für einen Paradigmenwechsel, der sich gerade auf dem TK-Markt vollzieht. Nachdem dieser in den vergangenen Jahren eher von sinkenden oder stagnierenden Kosten geprägt war, werden nun neue Preisrunden eingeläutet. Diese Entwicklung hatten bereits Ende letzten Jahres Analysten der Vocatus AG im Interview mit Telecom Handel prognostiziert.
Stellvertretend dafür steht auch O2 Telefónica: Im Januar hatte Konzernchef Markus Haas angekündigt, die Mobilfunk-Grundpreise für Marken wie O2 oder Blau um etwa zehn Prozent zu erhöhen.
Kabel- und DSL-Tarife: Vodafone erhöht Preise für Bestandskunden
Die aetka 3 Jahre Geräte-Garantie – Ein Jahr länger Schutz als beim Hersteller

Die aetka 3 Jahre Geräte-Garantie – Ein Jahr länger Schutz als beim Hersteller

 

Es muss nicht immer die umfassende und mit monatlichen Kosten verbundene Handyversicherung sein, um die Kosten bei einem Schaden Deines geliebten Smartphones oder Tablets möglichst gering zu halten. Wer sich gegen Risiken absichern möchte, die allein von einer mangelhaften Konstruktion (Herstellung) des Geräts ausgehen, kann sich auch mit einer Garantie behelfen. Zum Beispiel mit der aetka 3 Jahre Geräte-Garantie.

 

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

 

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und regelt die Haftung für den Fall, dass Dir eine mangelhafte Sache verkauft worden ist. Diese Haftung ist zeitlich befristet. Bei neuer Ware beträgt sie zwei Jahre, bei gebrauchter allerdings nur 12 Monate. Weist das gekaufte Gerät einen Mangel auf, kannst Du in diesem Zeitraum vom Verkäufer eine Nachbesserung, Nachlieferung, Kaufpreisminderung oder sogar einen Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen. Ebenfalls hast Du bei einem Mangel Anspruch auf Schadensersatz.

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des jeweiligen Herstellers. Du hast keinen rechtlichen Anspruch darauf. Der Umfang der Garantieleistungen wird von jedem Hersteller selbst bestimmt. Die Garantiebestimmungen können sich also von Produzent zu Produzent unterscheiden. Während Du bei der Gewährleistung den Händler, der Dir das Gerät verkauft hat, als Ansprechpartner hast, musst Du dich bei einem Garantiefall direkt an den Garantiegeber – also üblicherweise den Hersteller – wenden. Hierbei kann Dir aber auch der Händler behilflich sein, der diese Serviceleistung meist gern für Dich übernimmt. Der Hersteller entscheidet dann, ob er das Gerät repariert oder austauscht.

Tritt ein Mangel ein, hängt es vom Kaufdatum des Geräts ab, ob es für Dich besser wäre, sich auf die Gewährleistung des Händlers zu beziehen oder das defekte Gerät als Garantiefall einzureichen. Denn bei der Gewährleistung muss Dir der Händler in dem ersten Jahr nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf frei von Mängeln war, was ohne Einbeziehung eines Gutachters kaum möglich ist. Danach kehrt sich die Beweispflicht um und Du musst den Nachweis erbringen, dass Du das Gerät bereits fehlerhaft gekauft hast – ebenfalls ohne Gutachter sehr schwierig. Daher ist es ratsam, sich ab Beginn des zweiten Jahres direkt auf die Garantie zu berufen.

 

Was ist die aetka 3 Jahre Geräte-Garantie?

Die aetka 3 Jahre Geräte-Garantie ist ein Garantieprodukt, welches von einem aetka-Fachhändler als Garantiegeber für bestimmte Geräte angeboten wird. Wie der Name schon sagt, hat diese Garantie eine Laufzeit von drei Jahren. Somit bietet sie im Vergleich zu den üblichen Herstellergarantien, welche in der Regel nur zwei Jahre Schutz beinhalten, eine Risikoabsicherung für ein zusätzliches Jahr. In Anbetracht der Tatsache, dass viele Geräte erst nach einer Frist von 24 Monaten kaputtgehen, kann sich eine um ein Jahr längere Absicherung hier lohnen.

Im Gegensatz zu vielen anderen marktüblichen Garantien oder Garantieverlängerungen, handelt es sich bei der aetka 3 Jahre Geräte-Garantie um ein reines Garantieprodukt, bei dem keine Versicherungsgesellschaft zur Abdeckung des Risikos dahintersteht. Das bedeutet für Dich, dass Du bei Abschluss einer aetka 3 Jahre Geräte-Garantie kein weiteres Vertragsverhältnis mit einem Dritten eingehen musst. Der aetka-Fachhändler kauft die Garantie bei seiner aetka-Kooperationszentrale ein, welche als Träger des Risikos fungiert. Im Falle eines Schadens übernimmt aetka für den Händler die Abwicklung der Reparatur.

Die aetka 3 Jahre Geräte-Garantie gilt für ausgewählte Smartphones, Handys und Tablets, die bei teilnehmenden aetka-Fachhändlern gekauft wurden. Die Marke Apple ist dabei ausgeschlossen.

 

 

Wie lange gilt die aetka Geräte-Garantie? 

Die Laufzeit der aetka 3 Jahre Geräte-Garantie beträgt 36 Monate ab dem Kaufdatum des Kaufbelegs und dies unabhängig von der jeweiligen Herstellergarantie.

 

Was umfasst die Garantie von aetka?

Die Garantie von aetka umfasst hauptsächlich Schäden, die ohne das Selbstverschulden des Besitzers zustande gekommen sind und welche auf den Zustand des Geräts ab Werk zurückzuführen sind. Dies beinhaltet Konstruktionsfehler, Fehlfunktionen oder Schäden an diversen Bauteilen, die nicht von außen oder von Dritten hervorgerufen wurden. Abgedeckt ist auch die private und berufliche Nutzung des Geräts, die gewerbliche Nutzung im Rahmen eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt hingegeben nicht.

 

Was ist nicht eingeschlossen? 

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Zubehör wie Akkus, Netzteile, Freisprecheinrichtungen, Software usw. Dies gilt auch für normale Abnutzungserscheinungen. Die Garantieleistung umfasst zudem auch keine Datensicherung. Wird eine Datensicherung gewünscht, so kann diese über den aetka-Fachhändler vor Ort auf eigene Kosten mit beauftragt werden. Alle von außen einwirkenden Schäden wie Stürze, Diebstahl, Brand, Wasserschäden usw. werden ebenfalls nicht von der Garantie übernommen.

 

Was passiert im Schadenfall?

Im Falle eines Mangels hast Du bei der aetka 3 Jahre Geräte-Garantie ein Recht auf Reparatur oder Ersatzlieferung. Welche dieser beiden Optionen Dir angeboten wird, liegt im Ermessen des aetka-Fachhändlers in Rücksprache mit dem zuständigen Repair-Center. Wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt oder ein Totalschaden vorliegt, erfolgt eine Ersatzlieferung durch ein neues Gerät gleicher Art, Güte und Ausstattung. Im Einzelfall kann auch ein technisch mindestens gleichwertiges Gerät anderer Baureihen oder Hersteller als Ersatzgerät fungieren. Zudem kann der Händler auch entscheiden, Dir den Verkaufspreis zurückzuerstatten, dies aber erst, wenn die ersten beiden Schritte keinen Erfolg gebracht haben. Außerdem musst Du im Schadenfall als Garantienehmer keine Selbstbeteiligung leisten.

 

Wo kann ich diese Garantie abschließen?

Die aetka 3 Jahre Geräte-Garantie kannst Du bei jedem teilnehmenden aetka-Fachhändler abschließen. Frage einfach im Shop nach, ob Dein Händler vor Ort diese Garantie anbietet.

Du musst Dich nicht sofort für die aetka 3 Jahre Geräte-Garantie entscheiden. Du hast bis zu 30 Tage nach dem Kaufdatum des Geräts Zeit, um diese Garantie abzuschließen. Bei Geräten, die nicht sofort mit einer aetka 3 Jahre Geräte-Garantie versehen werden, muss vor Abschluss zunächst eine Sichtprüfung durch den Händler erfolgen, um eventuellem Missbrauch vorzubeugen. Der aetka-Fachhändler erstellt dann für Dich eine entsprechende Garantieurkunde, die Dir als Nachweis dient. Anders als bei Handyversicherungen gibt es bei der aetka 3 Jahre Geräte-Garantie keine Wartezeit. Das bedeutet, dass der Schutz der Garantie sofort greift, auch wenn die Urkunde nicht zeitgleich mit dem Gerät erworben wurde.

 

Wie viel kostet die aetka 3 Jahre Geräte-Garantie?

Über den jeweiligen Preis der aetka 3 Jahre Geräte-Garantie kannst Du dich vor Ort beim aetka-Fachhändler beraten lassen.

 

Wie melde ich einen Garantiefall?

Weist Dein Gerät innerhalb des Garantiezeitraums einen Mangel auf, kannst Du dich an den aetka-Fachhändler wenden, bei dem Du es gekauft hast. Bitte halte dafür den Kaufbeleg und die Garantieurkunde des Geräts bereit, welche dem Händler zur Prüfung vorgelegt werden müssen. Der aetka-Fachhändler kümmert sich im Anschluss um den Rest und schickt Dein defektes Gerät zur Reparatur ein. Das ausschließlich dafür autorisierte Repair-Center ist die w-support.com GmbH.

Dieser autorisierte und zertifizierte Reparaturdienstleister arbeitet nach den höchsten Standards und setzt ausschließlich Original-Ersatzteile ein. Somit ist gewährleistet, dass die Garantie Deines Gerätes auch nach der Reparatur weiterhin bestehen bleibt. Damit wird die Gesamtlaufzeit Deiner Garantieurkunde jedoch nicht verlängert. Das reparierte Gerät wird dann an den aetka-Fachhändler zurückgesandt und Du kannst es bequem wieder dort abholen.

Alternativ kannst Du das defekte Gerät inklusive einer Kopie der Garantieurkunde und des Kaufbelegs auch direkt an die w-support.com einsenden. Sollte sich bei der Prüfung durch die w-support.com herausstellen, dass es sich beim Schaden Deines Geräts nicht um einen Garantiefall handelt, erhältst Du einen Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Kosten. Du kannst dann entscheiden, ob Du die Reparatur durchführen lassen möchtest oder nicht.

 

Welche Vorteile bietet die Garantie?

Wenn Du dich für eine aetka 3 Jahre Geräte-Garantie entscheidest, profitierst Du von folgenden Vorteilen:

  • Zusätzliche Sicherheit: Du hast ein Jahr längeren Schutz als beim Hersteller.
  • Attraktiver Kostenvorteil: Die aetka 3 Jahre Geräte-Garantie bezahlst Du nur einmalig beim oder kurz nach dem Erwerb des Geräts. Außerdem ist sie günstiger als ein Handyschutzbrief mit einer Laufzeit von 24 Monaten.
  • Schnelle und kompetente Hilfe: Dein aetka-Fachhändler berät Dich ausführlich zur Garantie und wickelt Schadenfälle bequem für Dich ab.
  • Keine Wartezeit: Der Schutz der Garantie greift sofort.

Lohnt sich zusätzlich eine Versicherung?

Wer sich einen umfassenderen Schutz für sein Gerät wünscht, sollte zu einer Handyversicherung greifen. Denn diese sichert auch Schäden ab, die weit über die Leistungen einer Garantie gehen, wie z.B. Displaybruch und Sturzschäden, Diebstahl, Brand, Explosionen, Wasserschäden usw. Alle Informationen dazu findest Du auf unserer Service-Seite zum Thema Handyversicherungen. Eine zusätzliche Versicherung zur Garantie lohnt sich nur in einzelnen Fällen, da viele Versicherungen ab einem Gerätealter von 13 Monaten auch die Leistungen einer Garantie mit einschließen. Hier gilt es, die jeweiligen Angebote genau zu prüfen. Frage bei Unsicherheit doch einfach Deinen aetka-Fachhändler, er berät Dich gerne zu beiden Themen!

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Vorvermaktung Glasfaser

Glasfaser-Vertreter an der Haustür: Seriös ?

 

 

 

 

 

 

 

Wir hatten leider nach dem Wochenende einige Aufgeregte hier bei uns im Shop, die mir ihr erlebtes Schilderten. Keiner, aber auch keiner konnte uns sagen, was er unterschrieben hat bzw. was es kosten wird.

Und es wird sofort ein Wechsel beauftragt.

Was die Kunden erst später erfahren, durch eine E-Mail mit dem Wechselauftrag.

Vorher gab es keine Unterlagen oder eine VZ (Vertragszusammenfassung) der Kosten und den Auftrag.

 

Obwohl fast niemand an der Haustür einen Vertrag unter­schreibt, sind anläss­lich des Glas­faser-Ausbaus wieder vermehrt Vertreter unter­wegs, um neue Internet-Kunden zu ködern. Verbrau­cher sollten sich aber nicht über­rum­peln lassen.

Kaum jemand ist noch so unvor­sichtig, an der Haustür einen Vertrag zu unter­schreiben, ohne vorher Preise und Kondi­tionen vergli­chen zu haben? „Offenbar lohnt sich das Geschäfts­modell der Haustür-Vertreter neuer­dings wieder“, konsta­tiert Fach-Redak­teur Alex­ander Kuch vom Tele­kom­muni­kati­ons­magazin teltarif.de und führt weiter aus: „Damit sich der Glas­faser-Ausbau über­haupt lohnt, ist in vielen Ausbau­berei­chen eine Vorver­mark­tungs­quote von beispiels­weise 30 oder 40 Prozent der Haus­halte erfor­der­lich. Gleich­zeitig reagieren viele Bürger nicht auf Post­wurf­sen­dungen und entsorgen diese unge­lesen als ‚Werbung‘ im Altpa­pier. Darum nimmt der Vertrieb von Fest­netz-Inter­net­anschlüssen an der Haustür inzwi­schen wieder zu.“

Bei dieser bei den Bürgern unbe­liebten Vermark­tungs-Methode gibt es Licht und Schatten: „Neben seriösen Vertre­tern, die sich ausweisen können, lauern auch Tritt­brett­fahrer und Betrüger, die sich nur in die Wohnung schlei­chen wollen, um Bargeld, Schmuck oder andere Wert­sachen zu klauen. Vorsicht ist also drin­gend geboten“, rät Alex­ander Kuch.

 

Nicht vorschnell eine Unter­schrift leisten

Alex­ander Kuch weist darauf hin, dass in der Praxis kein Grund zur Eile besteht, auch wenn der Vertreter zur Unter­zeich­nung drängt. „Bei den Haustür­geschäften werden in der Regel keine außer­gewöhn­lich güns­tigen oder ander­weitig attrak­tiven Produkte ange­boten – alle Offerten lassen sich in der Regel auch regulär einige Tage später online oder im örtli­chen Shop des Anbie­ters bestellen. Die Gefahr, ein Schnäpp­chen zu verpassen, ist somit gering“, erläu­tert Kuch.

Eine Unter­schrift sollte man an der Haustür darum lieber nicht leisten, weder mit Kugel­schreiber auf Papier noch mit dem Finger oder Stift auf einem Tablet, auch wenn der Vertreter behauptet, das Angebot wäre „unver­bind­lich“. „Bei jegli­cher Art von Verträgen lohnt sich immer ein ausgie­biger Blick ins Klein­gedruckte – und das braucht Zeit“, empfiehlt Alex­ander Kuch.

 

Seriöse Vertreter von Schwarzen Schafen unter­scheiden

Gleich­wohl gibt es seriöse Vertreter, die auch gerne nur beraten und ihre Serio­sität nach­weisen können, erklärt Alex­ander Kuch am Beispiel der Deut­schen Telekom, die für die Haustür-Vermark­tung mit Part­ner­firmen zusam­men­arbeitet. „Von der Telekom auto­risierte Vertriebs­mit­arbeiter sind stets daran zu erkennen: Sie tragen spezi­elle Dienst­klei­dung und sie haben immer einen Dienst­aus­weis mit Vor- und Nach­namen und Vertriebs­mit­arbeiter-Nummer oder dem Namen des externen Unter­neh­mens dabei. Außerdem haben Sie ein Auto­risie­rungs­schreiben der Deut­schen Telekom“, beschreibt Alex­ander Kuch die Vorgaben.

Gleich­wohl können Betrüger auch an die offi­zielle Dienst­klei­dung kommen und Ausweise fälschen. Doch dem hat die Telekom selbst einen Riegel vorge­schoben: „Unter der kosten­freien Auto­risie­rungs-Hotline 0800 8266347 kann sich jeder Betrof­fene vor einer Weiter­füh­rung des Gesprächs infor­mieren, ob eine Auto­risie­rung des Vertre­ters durch die Telekom vorhanden ist. Hierzu gibt man tele­fonisch die Vertriebs­mit­arbeiter-Nummer des Vertre­ters durch“, erläu­tert Kuch die Kontroll­funk­tion. Erste Vertreter haben inzwi­schen auch Ausweise mit QR-Code, der für eine Prüfung gescannt werden kann.

Weigert sich ein Mitar­beiter, den Code scannen oder sich per Telefon veri­fizieren zu lassen oder hat er gar keinen Ausweis, handele es sich mit Sicher­heit um keinen Vertreter im Auftrag der Telekom. „Und dann sollte man ihn auch schleu­nigst des Hauses bezie­hungs­weise Grund­stücks verweisen oder ggf. die Polizei rufen“, so Kuch. Abschlie­ßend beru­higt der Fach-Redak­teur: „Hat man trotzdem einen Vertrag unter­zeichnet und möchte diesen hinterher doch nicht, steht einem laut dem Bürger­lichen Gesetz­buch bei Haustür­geschäften und auf Kaffee­fahrten geschlos­senen Verträgen eine Widerrufs­frist von 14 Tagen zu – ohne Angabe von Gründen.“

Der Link zum Artikel:

https://www.teltarif.de/haus­tuer­ges­chaefte