Glasfaser-Vertreter an der Haustür: Seriös ?
Wir hatten leider nach dem Wochenende einige Aufgeregte hier bei uns im Shop, die mir ihr erlebtes Schilderten. Keiner, aber auch keiner konnte uns sagen, was er unterschrieben hat bzw. was es kosten wird.
Und es wird sofort ein Wechsel beauftragt.
Was die Kunden erst später erfahren, durch eine E-Mail mit dem Wechselauftrag.
Vorher gab es keine Unterlagen oder eine VZ (Vertragszusammenfassung) der Kosten und den Auftrag.
Kaum jemand ist noch so unvorsichtig, an der Haustür einen Vertrag zu unterschreiben, ohne vorher Preise und Konditionen verglichen zu haben? „Offenbar lohnt sich das Geschäftsmodell der Haustür-Vertreter neuerdings wieder“, konstatiert Fach-Redakteur Alexander Kuch vom Telekommunikationsmagazin teltarif.de und führt weiter aus: „Damit sich der Glasfaser-Ausbau überhaupt lohnt, ist in vielen Ausbaubereichen eine Vorvermarktungsquote von beispielsweise 30 oder 40 Prozent der Haushalte erforderlich. Gleichzeitig reagieren viele Bürger nicht auf Postwurfsendungen und entsorgen diese ungelesen als ‚Werbung‘ im Altpapier. Darum nimmt der Vertrieb von Festnetz-Internetanschlüssen an der Haustür inzwischen wieder zu.“
Bei dieser bei den Bürgern unbeliebten Vermarktungs-Methode gibt es Licht und Schatten: „Neben seriösen Vertretern, die sich ausweisen können, lauern auch Trittbrettfahrer und Betrüger, die sich nur in die Wohnung schleichen wollen, um Bargeld, Schmuck oder andere Wertsachen zu klauen. Vorsicht ist also dringend geboten“, rät Alexander Kuch.
Nicht vorschnell eine Unterschrift leisten
Alexander Kuch weist darauf hin, dass in der Praxis kein Grund zur Eile besteht, auch wenn der Vertreter zur Unterzeichnung drängt. „Bei den Haustürgeschäften werden in der Regel keine außergewöhnlich günstigen oder anderweitig attraktiven Produkte angeboten – alle Offerten lassen sich in der Regel auch regulär einige Tage später online oder im örtlichen Shop des Anbieters bestellen. Die Gefahr, ein Schnäppchen zu verpassen, ist somit gering“, erläutert Kuch.
Eine Unterschrift sollte man an der Haustür darum lieber nicht leisten, weder mit Kugelschreiber auf Papier noch mit dem Finger oder Stift auf einem Tablet, auch wenn der Vertreter behauptet, das Angebot wäre „unverbindlich“. „Bei jeglicher Art von Verträgen lohnt sich immer ein ausgiebiger Blick ins Kleingedruckte – und das braucht Zeit“, empfiehlt Alexander Kuch.
Seriöse Vertreter von Schwarzen Schafen unterscheiden
Gleichwohl gibt es seriöse Vertreter, die auch gerne nur beraten und ihre Seriosität nachweisen können, erklärt Alexander Kuch am Beispiel der Deutschen Telekom, die für die Haustür-Vermarktung mit Partnerfirmen zusammenarbeitet. „Von der Telekom autorisierte Vertriebsmitarbeiter sind stets daran zu erkennen: Sie tragen spezielle Dienstkleidung und sie haben immer einen Dienstausweis mit Vor- und Nachnamen und Vertriebsmitarbeiter-Nummer oder dem Namen des externen Unternehmens dabei. Außerdem haben Sie ein Autorisierungsschreiben der Deutschen Telekom“, beschreibt Alexander Kuch die Vorgaben.
Gleichwohl können Betrüger auch an die offizielle Dienstkleidung kommen und Ausweise fälschen. Doch dem hat die Telekom selbst einen Riegel vorgeschoben: „Unter der kostenfreien Autorisierungs-Hotline 0800 8266347 kann sich jeder Betroffene vor einer Weiterführung des Gesprächs informieren, ob eine Autorisierung des Vertreters durch die Telekom vorhanden ist. Hierzu gibt man telefonisch die Vertriebsmitarbeiter-Nummer des Vertreters durch“, erläutert Kuch die Kontrollfunktion. Erste Vertreter haben inzwischen auch Ausweise mit QR-Code, der für eine Prüfung gescannt werden kann.
Weigert sich ein Mitarbeiter, den Code scannen oder sich per Telefon verifizieren zu lassen oder hat er gar keinen Ausweis, handele es sich mit Sicherheit um keinen Vertreter im Auftrag der Telekom. „Und dann sollte man ihn auch schleunigst des Hauses beziehungsweise Grundstücks verweisen oder ggf. die Polizei rufen“, so Kuch. Abschließend beruhigt der Fach-Redakteur: „Hat man trotzdem einen Vertrag unterzeichnet und möchte diesen hinterher doch nicht, steht einem laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei Haustürgeschäften und auf Kaffeefahrten geschlossenen Verträgen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zu – ohne Angabe von Gründen.“
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