Vorvermaktung Glasfaser

Glasfaser-Vertreter an der Haustür: Seriös ?

 

 

 

 

 

 

 

Wir hatten leider nach dem Wochenende einige Aufgeregte hier bei uns im Shop, die mir ihr erlebtes Schilderten. Keiner, aber auch keiner konnte uns sagen, was er unterschrieben hat bzw. was es kosten wird.

Und es wird sofort ein Wechsel beauftragt.

Was die Kunden erst später erfahren, durch eine E-Mail mit dem Wechselauftrag.

Vorher gab es keine Unterlagen oder eine VZ (Vertragszusammenfassung) der Kosten und den Auftrag.

 

Obwohl fast niemand an der Haustür einen Vertrag unter­schreibt, sind anläss­lich des Glas­faser-Ausbaus wieder vermehrt Vertreter unter­wegs, um neue Internet-Kunden zu ködern. Verbrau­cher sollten sich aber nicht über­rum­peln lassen.

Kaum jemand ist noch so unvor­sichtig, an der Haustür einen Vertrag zu unter­schreiben, ohne vorher Preise und Kondi­tionen vergli­chen zu haben? „Offenbar lohnt sich das Geschäfts­modell der Haustür-Vertreter neuer­dings wieder“, konsta­tiert Fach-Redak­teur Alex­ander Kuch vom Tele­kom­muni­kati­ons­magazin teltarif.de und führt weiter aus: „Damit sich der Glas­faser-Ausbau über­haupt lohnt, ist in vielen Ausbau­berei­chen eine Vorver­mark­tungs­quote von beispiels­weise 30 oder 40 Prozent der Haus­halte erfor­der­lich. Gleich­zeitig reagieren viele Bürger nicht auf Post­wurf­sen­dungen und entsorgen diese unge­lesen als ‚Werbung‘ im Altpa­pier. Darum nimmt der Vertrieb von Fest­netz-Inter­net­anschlüssen an der Haustür inzwi­schen wieder zu.“

Bei dieser bei den Bürgern unbe­liebten Vermark­tungs-Methode gibt es Licht und Schatten: „Neben seriösen Vertre­tern, die sich ausweisen können, lauern auch Tritt­brett­fahrer und Betrüger, die sich nur in die Wohnung schlei­chen wollen, um Bargeld, Schmuck oder andere Wert­sachen zu klauen. Vorsicht ist also drin­gend geboten“, rät Alex­ander Kuch.

 

Nicht vorschnell eine Unter­schrift leisten

Alex­ander Kuch weist darauf hin, dass in der Praxis kein Grund zur Eile besteht, auch wenn der Vertreter zur Unter­zeich­nung drängt. „Bei den Haustür­geschäften werden in der Regel keine außer­gewöhn­lich güns­tigen oder ander­weitig attrak­tiven Produkte ange­boten – alle Offerten lassen sich in der Regel auch regulär einige Tage später online oder im örtli­chen Shop des Anbie­ters bestellen. Die Gefahr, ein Schnäpp­chen zu verpassen, ist somit gering“, erläu­tert Kuch.

Eine Unter­schrift sollte man an der Haustür darum lieber nicht leisten, weder mit Kugel­schreiber auf Papier noch mit dem Finger oder Stift auf einem Tablet, auch wenn der Vertreter behauptet, das Angebot wäre „unver­bind­lich“. „Bei jegli­cher Art von Verträgen lohnt sich immer ein ausgie­biger Blick ins Klein­gedruckte – und das braucht Zeit“, empfiehlt Alex­ander Kuch.

 

Seriöse Vertreter von Schwarzen Schafen unter­scheiden

Gleich­wohl gibt es seriöse Vertreter, die auch gerne nur beraten und ihre Serio­sität nach­weisen können, erklärt Alex­ander Kuch am Beispiel der Deut­schen Telekom, die für die Haustür-Vermark­tung mit Part­ner­firmen zusam­men­arbeitet. „Von der Telekom auto­risierte Vertriebs­mit­arbeiter sind stets daran zu erkennen: Sie tragen spezi­elle Dienst­klei­dung und sie haben immer einen Dienst­aus­weis mit Vor- und Nach­namen und Vertriebs­mit­arbeiter-Nummer oder dem Namen des externen Unter­neh­mens dabei. Außerdem haben Sie ein Auto­risie­rungs­schreiben der Deut­schen Telekom“, beschreibt Alex­ander Kuch die Vorgaben.

Gleich­wohl können Betrüger auch an die offi­zielle Dienst­klei­dung kommen und Ausweise fälschen. Doch dem hat die Telekom selbst einen Riegel vorge­schoben: „Unter der kosten­freien Auto­risie­rungs-Hotline 0800 8266347 kann sich jeder Betrof­fene vor einer Weiter­füh­rung des Gesprächs infor­mieren, ob eine Auto­risie­rung des Vertre­ters durch die Telekom vorhanden ist. Hierzu gibt man tele­fonisch die Vertriebs­mit­arbeiter-Nummer des Vertre­ters durch“, erläu­tert Kuch die Kontroll­funk­tion. Erste Vertreter haben inzwi­schen auch Ausweise mit QR-Code, der für eine Prüfung gescannt werden kann.

Weigert sich ein Mitar­beiter, den Code scannen oder sich per Telefon veri­fizieren zu lassen oder hat er gar keinen Ausweis, handele es sich mit Sicher­heit um keinen Vertreter im Auftrag der Telekom. „Und dann sollte man ihn auch schleu­nigst des Hauses bezie­hungs­weise Grund­stücks verweisen oder ggf. die Polizei rufen“, so Kuch. Abschlie­ßend beru­higt der Fach-Redak­teur: „Hat man trotzdem einen Vertrag unter­zeichnet und möchte diesen hinterher doch nicht, steht einem laut dem Bürger­lichen Gesetz­buch bei Haustür­geschäften und auf Kaffee­fahrten geschlos­senen Verträgen eine Widerrufs­frist von 14 Tagen zu – ohne Angabe von Gründen.“

Der Link zum Artikel:

https://www.teltarif.de/haus­tuer­ges­chaefte